FINNISCHER PERSONALAUSWEIS

350.00

FINNISH ID CARD APPLICATION

Applications for a Finnish id card can be submitted via the Police’s eServices or in person at a police licence services point of your choice. It is easiest to do this online:

1. Have your photograph taken at a photography studio that can send your passport photograph to the Police electronically. Find your nearest photographer here: www.lupakuvienvastaanotto.fi/kuvaamoluettelo

2. Fill in the application online: www.poliisi.fi/e-services. Attach the photograph retrieval code you received from the photographer to your application. Pay the application fee online.

3. In certain cases, only the electronic application is required. In other cases, in addition to the application, the applicant must visit a police licence services point in order to be identified prior to processing the application. When you fill in your application, the system will tell you whether you need to visit the police licence services point. If a visit is required, your application will only be processed after the visit. Avoid queueing by booking an appointment in advance: https://asiointi.poliisi.fi/ajanvaraus-fe.

Kategorie:
Beschreibung

FINNISCHER PERSONALAUSWEISANTRAG

Anträge auf einen finnischen Personalausweis können über die elektronischen Dienste der Polizei oder persönlich bei einer polizeilichen Zulassungsstelle Ihrer Wahl gestellt werden. Am einfachsten geht dies online:

1. Lassen Sie sich in einem Fotostudio fotografieren, das Ihr Passfoto elektronisch an die Polizei übermitteln kann. Einen Fotografen in Ihrer Nähe finden Sie hier: www.lupakuvienvastaanotto.fi/kuvaamoluettelo

2. Füllen Sie den Antrag online aus: www.poliisi.fi/e-services. Fügen Sie dem Antrag den Fotoabrufcode bei, den Sie vom Fotografen erhalten haben. Bezahlen Sie die Antragsgebühr online.

3. In manchen Fällen ist nur die elektronische Antragstellung erforderlich. In anderen Fällen muss der Antragsteller zusätzlich zur Antragstellung eine polizeiliche Zulassungsstelle aufsuchen, um sich vor der Bearbeitung identifizieren zu lassen. Beim Ausfüllen des Antrags wird Ihnen angezeigt, ob ein Besuch bei der polizeilichen Zulassungsstelle erforderlich ist. Ist ein Besuch erforderlich, wird Ihr Antrag erst nach dem Besuch bearbeitet. Vermeiden Sie Warteschlangen, indem Sie vorab einen Termin vereinbaren: https://asiointi.poliisi.fi/ajanvaraus-fe.

Sie können den gesamten Antrag auch bei der polizeilichen Führerscheinstelle einreichen. Die Online-Einreichung ist jedoch günstiger und schneller. Die günstigere Gebühr gilt auch, wenn für Ihren elektronischen Antrag ein Besuch bei der polizeilichen Führerscheinstelle erforderlich ist. Ein elektronischer Antrag kann nur mit einem digitalen Foto eingereicht werden, das der Fotograf direkt an die Polizei übermittelt. Das digitale Foto kann auch verwendet werden, wenn Sie den gesamten Antrag bei einer Führerscheinstelle einreichen.

Ein dem Antrag beigefügtes Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein.

Wenn Sie gleichzeitig einen finnischen Personalausweis und einen Reisepass beantragen, wird für den Ausweis eine niedrigere Gebühr als üblich erhoben. Dies gilt sowohl für Online-Anträge als auch für Anträge bei einer Führerscheinstelle.

Finnische Personalausweise für finnische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland werden von den finnischen Auslandsvertretungen und nicht von der Polizei ausgestellt. Die Nutzung der elektronischen Dienste der Polizei aus dem Ausland ist nicht verboten, jedoch kann nicht der gleiche Service wie in Finnland garantiert werden. Online-Anträge werden auch online bezahlt. Die Zahlung mit Kreditkarte ist mit den gängigsten Kreditkarten möglich. Ein unbezahlter Antrag wird nicht bearbeitet und kann vom Beamten nicht bearbeitet werden.

Weitere Informationen zur Beantragung eines finnischen Personalausweises
Verwendung des finnischen Personalausweises
Servicepreisliste
FINNISCHER PERSONALAUSWEIS FÜR MINDERJÄHRIGE
Sie können entweder einen regulären Personalausweis für Minderjährige erhalten, der sowohl für Reisen als auch zur Online-Identifizierung verwendet werden kann, oder einen speziellen Personalausweis für Minderjährige, der nicht für Reisen verwendet werden kann und keinen Chip zur Online-Identifizierung besitzt. In beiden Fällen kann der Antrag online wie der Antrag eines Erwachsenen gestellt werden. Für einen regulären Personalausweis benötigt ein Minderjähriger die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten. Ist der Antragsteller unter 15 Jahre alt, muss ihn mindestens ein Erziehungsberechtigter beim Identifizierungsbesuch begleiten. Minderjährige ab 15 Jahren können die polizeiliche Zulassungsstelle selbstständig aufsuchen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorlegen und ihre Identität überprüft werden kann. Die Identität eines Minderjährigen wird in der Regel anhand eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises überprüft. Die Identität von Personen unter 18 Jahren kann auch anhand ihres Erziehungsberechtigten überprüft werden. In diesem Fall wird die Identität des Erziehungsberechtigten anhand seines Ausweisdokuments (gültiger Reisepass oder Personalausweis) überprüft. Der oben genannte Minderjährigenausweis ohne Reiseberechtigung wird ebenfalls ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ausgestellt. In den eServices wird er der Übersichtlichkeit halber als „Minderjährigenausweis ohne Reiseberechtigung“ bezeichnet.

WANN IST EIN BESUCH NICHT ERFORDERLICH?
In den meisten Fällen kann der Antrag vollständig online gestellt werden, wenn die ausstellende Behörde den Antragsteller für einen Reisepass oder Personalausweis nicht länger als sechs Jahre identifiziert hat, der Antragsteller zum Zeitpunkt der Identifizierung mindestens 12 Jahre alt war und der Name des Antragstellers noch mit dem Namen im vorherigen Reisepass oder Personalausweis übereinstimmt. Trifft dies nicht auf Sie zu, können Sie Ihren Antrag zwar auch elektronisch einreichen, er wird jedoch erst bearbeitet, nachdem Sie sich bei einer polizeilichen Zulassungsstelle zur Identifizierung gemeldet haben. Beim Ausfüllen Ihres Antrags wird Ihnen vom System mitgeteilt, ob Sie die polizeiliche Führerscheinstelle aufsuchen müssen. Minderjährige erfüllen die oben genannten Voraussetzungen selten, sodass für ihre Personalausweisanträge fast immer ein Besuch zur Identifizierung erforderlich ist.

PASSFOTO
Dem Personalausweisantrag muss ein Passfoto beigefügt werden. Am einfachsten ist es, das Foto über den Fotoserver der Führerscheinstelle an die Polizei zu übermitteln. Fast alle Fotografen können dies für Sie erledigen.

Der Fotograf, der das Foto bei der Polizei abliefert, stellt Ihnen eine Quittung mit einem eindeutigen Foto aus.

Abrufcode. Geben Sie den Code in Ihren Online-Personalausweisantrag ein oder bringen Sie ihn bei einem Besuch in einer polizeilichen Zulassungsstelle mit. Sie können auch ein ausgedrucktes Foto verwenden, können den Antrag dann aber nicht elektronisch einreichen.

Ein dem Antrag beigefügtes Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein. Wurde Ihr Reisepass oder Personalausweis erst kürzlich ausgestellt und ist das darin enthaltene Foto weniger als sechs Monate alt, kann dasselbe Foto im neuen Antrag verwendet werden.

Die Qualität des Passfotos wird bei der Bearbeitung des entsprechenden Personalausweisantrags beurteilt. Eine Vorabprüfung der Fotos erfolgt nicht. Erfüllt das Foto nicht die Anforderungen an ein Passfoto, bittet Sie der Zulassungsbeamte, dem Antrag ein entsprechendes Foto beizufügen.

Liste der Fotostudios, die Fotos elektronisch an die Polizei übermitteln können (auf Finnisch)
Anforderungen an Passfotos, die auch für Personalausweisfotos gelten
VERLORENE ODER GESTOHLENE PERSONALAUSWEISE IMMER MELDEN
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie dies melden. Dies ist sehr wichtig, um Missbrauch zu verhindern. Reichen Sie die Anzeige über das elektronische Formular für die Anzeige einer Straftat ein oder besuchen Sie eine Polizeidienststelle. Außerhalb Finnlands können Sie die Anzeige bei einer diplomatischen Vertretung Finnlands einreichen. Nach der Verlustmeldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

IDENTIFIZIERUNG DES PERSONALAUSWEIS-ANTRAGSTELLERS
Bei elektronischen Diensten wird der Antragsteller anhand von Online-Banking-Codes, einer mobilen ID oder einem Bürgerzertifikat identifiziert. Verwenden Sie immer Ihren persönlichen Ausweis. Erziehungsberechtigte können sich auch für ihre minderjährigen Kinder ausweisen und einen Antrag stellen.

Bei einem Besuch in einer Führerscheinstelle müssen Antragsteller ihre Identität durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises nachweisen. Die Polizei kann den Antragsteller auch ohne diese Dokumente identifizieren, dies kann jedoch lange dauern. Wenn Sie keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, bringen Sie Ihren Führerschein und alle anderen Dokumente mit, die Ihrer Meinung nach zur Überprüfung Ihrer Identität verwendet werden könnten. Wenn Sie Ihren bisherigen, gültigen Personalausweis nicht mehr besitzen, müssen Sie ihn als verloren melden. Siehe „Verlorene/gestohlene Personalausweise“.

Auch ein Kleinkind, für das der Personalausweis bestimmt ist, muss bei der Antragstellung anwesend sein. Die Identität des Kindes kann durch einen gültigen Reisepass oder Personalausweis nachgewiesen werden. Erziehungsberechtigte können zur Identifizierung von Jugendlichen unter 18 Jahren ihren eigenen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Weitere Informationen zur Identifizierung finden Sie im Abschnitt „Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises“.
ÄNDERUNGEN PERSÖNLICHER DATEN
Ein Personalausweis ist kein gültiges Reisedokument oder Identitätsnachweis, wenn sich Ihr Name oder Ihre Personenkennziffer geändert hat und Ihr Personalausweis die alten Daten enthält. Die Abholung eines neuen Dokuments ist die Ausnahme, da das vorherige Dokument in diesem Fall in der Regel akzeptiert wird.

Sie sollten die Beantragung eines neuen Personalausweises vorbereiten, sobald die Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Personenkennziffer im Bevölkerungsinformationssystem erfasst wurden.

HANDELN IM NAMEN EINER ANDEREN PERSON
Die Person, die den Personalausweis beantragt, muss bei der Antragstellung bei einer polizeilichen Zulassungsstelle stets persönlich anwesend sein. Dies gilt, wenn für eine elektronische Antragstellung ein Besuch bei einer polizeilichen Zulassungsstelle zur Identifizierung erforderlich ist und wenn der gesamte Antrag bei einer polizeilichen Zulassungsstelle gestellt wird.

Ist der Antragsteller unter 15 Jahre alt, muss er bei der Führerscheinstelle von mindestens einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

Vollmachtserklärungen können bei der Beantragung eines Personalausweises nicht verwendet werden. Der neue Personalausweis kann mit einer Vollmacht abgeholt werden.

Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige finden Sie im Abschnitt „Weitere Informationen zur Beantragung eines Personalausweises“.
VORÜBERGEHENDER FINNISCHER PERSONALAUSWEIS
Die Polizei kann aus besonderen Gründen auch vorläufige Personalausweise ausstellen. Die Voraussetzungen für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises werden stets sorgfältig und im Einzelfall geprüft.

Ein vorläufiger Personalausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, beispielsweise wenn die Identitätsdokumente verloren gegangen oder gestohlen wurden. In diesen Fällen ist ein vorläufiger Personalausweis in der Regel so lange gültig, bis ein neuer Personalausweis beschafft werden kann.

Antragsteller erhalten einen vorläufigen Personalausweis sofort auf der Polizeiwache. Dieser ist maximal vier Monate gültig. Ein Passfoto für einen vorläufigen Personalausweis kann nicht elektronisch übermittelt werden; für den Antrag werden zwei Papierfotos benötigt. Vorläufige Personalausweise verfügen nicht über einen Chip und können daher nicht für den Zugang zu elektronischen Diensten verwendet werden.

Vorläufige Personalausweise können zudem nicht als Reisedokumente verwendet werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Personalausweisarten finden Sie in Abschnitt

Merkmale finnischer Personalausweise
AUSWEIS FÜR AUSLÄNDER
Die Polizei kann ausländischen Staatsbürgern, die ihren ständigen Wohnsitz in Finnland haben, im Bevölkerungsinformationssystem erfasst sind und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte verfügen oder deren Aufenthaltsrecht registriert ist, einen Personalausweis ausstellen. Zusätzlich muss die Identität des Antragstellers zuverlässig überprüft werden können. Personalausweise für ausländische Staatsbürger werden für einen Zeitraum von fünf Jahren oder bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte des Antragstellers ausgestellt, je nachdem, was früher eintritt. Personalausweise für Ausländer können nicht als Reisedokumente verwendet werden.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Personalausweisarten finden Sie im Abschnitt „Merkmale finnischer Personalausweise“.
AUSWEIS OHNE REISERECHT
Ein finnischer Personalausweis ist grundsätzlich ein Reisedokument. Ausnahmen bilden der spezielle Personalausweis für Minderjährige (siehe Informationen auf dieser Seite) und ein vorläufiger Personalausweis, die kein Reisedokument sind. Darüber hinaus kann ein finnischer Personalausweis unter bestimmten Voraussetzungen ohne Reiserecht ausgestellt werden. Dies ist der Fall, wenn die Voraussetzungen für die Verweigerung eines Personalausweises aufgrund einer Straftat, einer Freiheitsstrafe oder eines Wehrdienstes vorliegen oder der Antragsteller einem Reise- oder Ausreiseverbot unterliegt.

AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES
Reguläre Personalausweise werden in einem verschlossenen Umschlag an ein Matkahuolto-Büro oder das Büro eines Matkahuolto-Subunternehmers Ihrer Wahl geliefert. Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Personalausweis zur Abholung bereitliegt. Die Benachrichtigung enthält eine Sendungsverfolgungsnummer. Zur Abholung Ihres Personalausweises benötigen Sie einen Identitätsnachweis und die Sendungsverfolgungsnummer. Die Identitätsprüfung erfolgt anhand eines von den finnischen Behörden ausgestellten Reisepasses oder Personalausweises.

Sie können auch eine andere Person bevollmächtigen, Ihren Personalausweis in Ihrem Namen abzuholen. Es gelten jedoch strengere Identifizierungsregeln: Die Person muss stets über einen gültigen Reisepass oder Personalausweis verfügen. Abgelaufene Reisepässe oder Personalausweise werden in diesem Fall nicht akzeptiert. Erziehungsberechtigte können die Personalausweise ihrer Kinder ohne Vollmacht abholen.

Die Lieferzeit beträgt fünf bis acht Werktage. Wenn Sie Ihren Antrag online einreichen und zusätzlich eine polizeiliche Führerscheinstelle aufsuchen müssen, wird Ihr Antrag erst nach Ihrem Besuch bearbeitet. Die Bearbeitungszeit berechnet sich ab diesem Zeitpunkt. Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge den Antragsprozess verzögern. In Stoßzeiten kann die Bearbeitungszeit etwas länger sein.

Weitere Informationen zur Zustellung eines Personalausweises

Shipping & Delivery

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